Wissenswertes zur DSGVO

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Wissenswertes zur DSGVO

Wussten Sie schon? Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Mit diesem neuen Gesetz haben Verbraucher mehr Möglichkeiten ihre Daten zu schützen. Nachdem die DSGVO in Kraft tritt, können Verbraucher die Löschung ihrer Daten bei etwaigen Firmen beantragen. Diese Firmen müssen der Bitte nun explizit nachkommen. Doch wieso ist das so? Und an wen wende ich mich, wenn ich meine Daten löschen möchte?

Die genauen Umstände sind noch nicht bekannt und werden definitv von Firma zu Firma unterschiedlich sein. Momentan bereiten sich alle Firmen erst auf die Inkraftsetzung des Gesetzes vor. Die DSGVO gibt aber Richtlinien vor, an denen sich die Firmen halten müssen.  Doch welche Rechte haben Sie nun genau?

Das Recht informiert zu sein

Durch die DSGVO haben Sie nun das Recht, zu wissen wieso ihre Daten gesammelt werden, wie sie aufbewahrt werden und mit wem sie geteilt werden. Diese Informationen müssen nun sofort mit dem Verbraucher geteilt werden, bzw. müssen jeder Zeit für den Verbraucher zur Verfügung stehen.

Das Recht auf Zugang

Sie haben nun das Recht, bestimmte Informationen zu erhalten. Darunter zählt z.B. die Information darüber, dass ihre Daten gesammelt und verarbeitet werden. Firmen müssen Ihnen diese Informationen so schnell wie möglich zukommen lassen, und das ohne zusätzliche Kosten ihrerseits.

Das Recht auf Einschränkung

Sie haben nun das Recht, die Bearbeitung ihrer Daten einzuschränken. Die Firmen können ihre Daten zwar immer noch besitzen und sammeln, jedoch ist die Bearbeitung ihrer Daten dann untersagt.

Das Recht auf Einwand

Sie haben das Recht Einwand gegen Direct Marceting zu erheben. Dazu zählt auch der Einwand gegen Erstellung eines Verbraucherprofils und das Bearbeiten ihrer Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Zwecken, es sei denn, es ist von großen,  öffentlichen Interesse. Wichtig ist, dass Sie bei erstem Kontakt mit der Firma über dieses Recht in Kenntnis gesetzt werden müssen.







Quelle: UK Information Comissioner’s Office

Das Recht zur Berichtigung

Sie können nun bestimmen, ob ihre Daten berichtigt werden müssen oder ob sie unvollständlich sind. 

 Das Recht auf Löschung 

Sie haben nun das Recht, ihre gesammelten Daten komplett löschen zu lassen, wenn besagte Daten nicht mehr für ihren ursprünglichen Nutzen gebraucht werden oder sie die Zustimmung des Sammeln zurückziehen. Jedoch können Firmen diese Anfrage aus triftigen Gründen auch ablehnen. Anders ist es Personen, die bei Zustimmung der Sammlung der Daten minderjährig waren, da sie womöglich nicht über den vollen Umfang ihrer Zustimmung Bescheid wussten.

Das Recht auf Übertragung

Sie haben nun das Recht, die gesammelten Daten zu erhalten und auch zu Ihrem eigenen Zweck zu benutzen. So können Verbraucher vieles zu ihrem Vorteil nutzen, z.B. ein besseres Angebot für ihn selber finden. 

Das Recht in Hinblick auf automatisierte Entscheidungen

Firmen müssen Ihnen nun Informationen über automatisierte Verarbeitungsprozesse ihrer Daten geben.