Datenschutzbeauftragte nach der DSGVO
Was ist überhaupt ein Datenschutzbeauftragter und wofür wird er gebraucht?
Einfach gesagt ist ein Datenschutzgrundbeauftragter eine natürliche Person oder ein Unternehmen, welches bestellt wird, um die Einhaltung des Datenschutzes sicherzustellen.
Der Datenschutzbeauftragte verpflichtet sich datenschutzrechtliche Pflichten einzuhalten und zu überwachen. Außerdem führt er ein Verarbeitungsverzeichnis und berät die Unternehmen bei der Durchführung der verschiedenen Regeln und Gesetze.
Jetzt, nach der Inkraftsetzung der DSGVO, müssen die meisten Unternehmen bereits einen Datenschutzbeauftragten gesetzlich bestellt haben.
Muss Ihr Unternehmen nun einen DSB bestellen?
Grundsätzlich ist das Thema für jedes Unternehmen interessant, das mit personenbezogenen Nutzer- und Kundendaten zu tun hat. Trotzdem gibt es bestimmte Voraussetzungen die vorliegen können:
In der Regel sind mindestens 10 Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen beschäftigt
LIn der Regel bedeutet dies, dass die Verarbeitung der Daten zum Alltag der Mitarbeiter gehören, wie zB. bei Callcenter-Mitarbeitern. Aber auch bei oft durchgeführten Datenverarbeitungsanlagen.
Die Haupttätigkeit besteht in der gründlichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien
Als obengenannte Datenkategorien zählen Gesundheitsdaten, Daten über Straftaten, Daten zum Sexualleben, Daten zum Theme Ethnizität-Politik-Religion, Genetik und biometrische Daten.
Geschäftsmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten zum zweck der Übermittlung
Dazu zählt auch die anonymisierte Übermittlung oder für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung.
Was passiert, wenn kein DSB bestellt wird?
Es drohen nach der DSGVO Geldstrafen bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes.
Fazit
Ihnen und Ihrem Unternehmen bleibt also nur noch zu prüfen ob Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, einen DBG zu bestellen.
Die Haupttätigkeit des Unternehmens besteht in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen, die aufgrund ihrer Art eine regelmäßige Überwachung betroffener Personen relevant machen
Erstens muss es sich um eine Tätigkeit handeln, die eine gründliche, systematische und kontinuierliche Überwachung von Personen erforderlich macht. Außerdem muss die Datenverarbeitung eine der Kerntätigkeiten des Unternehmens sein.
Bei Verpflichtung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
Unabhängig von weiteren Kriterien muss ein DSB bestellt werden.